UWG Logo

Aktuelle Themen & Standpunkte

Bürgermeister Hußmann wird die ablehnende Entscheidung des Rates nicht beanstanden

Bürgermeister Hußmann hat es abgelehnt, die ablehnende Entscheidung des Rates zu beanstanden. Wir zeigen Ihnen gerne das Schreiben des Bürgermeisters und haben natürlich einen Standpunkt dazu:

Stellungnahme der UWG-Fraktion zum Antwortschreiben des Bürgermeisters zum UWG Antrag „Beanstandung des Ratsbeschlusses

Die unendliche Geschichte Schulpolitik macht einen fertig!
In der letzten Sitzung fasste der Rat einen Beschluss, bei dem es ausschließlich um die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gehen durfte. Diskutiert wurden jedoch inhaltliche Dinge.
Dass der Bürgermeister diesen Beschluss trotzdem nicht beanstanden würde, damit haben wir alle gerechnet.
Unangenehm berührt mich nur die Unverfrorenheit zu sagen: „In der Stellungnahme der Vertreterinnen des Bürgerbegehrens ist fast ausschließlich mit Fragen der politischen Zweckmäßigkeit argumentiert worden“… „Auch von den Mitgliedern der im Rat der Stadt Selm vertretenen Fraktionen ist in der Folge ebenfalls mit Fragen der politischen Zweckmäßigkeit argumentiert worden.“
Das bedeutet: Die Schuldigen für diesen Formfehler sind wieder schnell gefunden: Die Bürger, wer sonst?
Da erlaubte der Bürgermeister großzügig, dass die Bürgerinitiative ihren Antrag erläutert, und unterbrach dafür sogar die Ratssitzung.
Die Bürgerinitiative ergriff natürlich die Gelegenheit und begründete erneut ihren Antrag. Genau dafür bekommt sie jetzt den schwarzen Peter:
Weil die Bürgerinitiative politische Argumente anführte, durften folglich auch die Ratsmitglieder so argumentieren, meint der Bürgermeister.
Er übersieht dabei seine eigene Unfähigkeit. Er hätte nämlich Dieter Kleinwächter direkt unterbrechen müssen, als dieser seine vorbereitete, schriftliche Erklärung zur Sache abgab und dabei großspurig verkündete: „Ob das Bürgerbegehren zulässig ist, oder nicht, ist sekundär.“
Für mich steht fest: Der CDU war nicht klar, dass der Rat aufgerufen war, zuerst ausschließlich über die Zulässigkeit zu entscheiden.
Die CDU hat über das Bürgerbegehren, an sich, entschieden. Dabei wurden die angeblich fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen als Vorwand genutzt, um den eigenen Standpunkt durchzusetzen.
Wen wundert es? Die CDU wusste anscheinend auch nicht, dass man sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine einvernehmliche Regelung verständigen kann, so dass die Entscheidung überflüssig wird.
Augen-zu-und durch, hieß erneut die Parole. Nicht mit den Bürgern, sondern gegen sie! Besonders peinlich, dass die CDU dazu auch noch eine geheime Abstimmung brauchte.

Maria Lipke

Navi­gation