brennende goldene Chipkarte, KI-generiert von Alex Vyshnikov / Pixabay

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Bezahlkarte? Unsere Position zu einer Scheinlösung

Am Anfang der Generalverdacht: Geflüchtete lassen deutsches Geld ins Ausland fliehen.
Der „Missbrauch“ von Leistungen durch Asylsuchende muss also bekämpft werden.

Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete steht unter der Annahme, Asylsuchende würden Sozialleistungen missbrauchen, indem sie Geld ins Ausland transferieren. Dieser Gedanke wirkt zunächst nachvollziehbar, allerdings widerlegen wissenschaftliche Fakten diese These deutlich:

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) überweisen lediglich:

4 % aller in Deutschland lebenden Personen Geld ins Ausland,
12 % der Migranten ohne Fluchthintergrund,
7 % der Migranten mit Fluchthintergrund.

 

DIW Wochenbericht - Anteil der Geflüchteten in Deutschland, die Geld ins Ausland überweisen, sinkt

 

Angesichts der begrenzten Mittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind substanzielle Geldüberweisungen kaum möglich. Der Vorwurf, Geflüchtete könnten umfangreich Heimatländer oder Schlepper finanzieren, verliert daher an Glaubwürdigkeit. Tatsächliche finanzielle Unterstützung von Angehörigen in der Heimat ist nur bei erfolgreicher wirtschaftlicher Integration in Deutschland realistisch – verbunden mit Steuer- und Sozialversicherungspflichten.

Auch der „Pull-Faktor“, also der vermeintlich hohe Anreiz durch Sozialleistungen, wird von Wissenschaftlern kritisch gesehen. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestages existieren keine belastbaren Studien, die diesen Effekt für Deutschland bestätigen.

 

Basics zur "Bezahlkarte" - sprechen deutlich dagegen, wenig dafür

 

Zudem führt die Bezahlkarte zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Beispielhaft zeigt dies die Situation in der Stadt Selm:

  • Für ca. 30 betroffene Personen müssen zwei teure Fachsysteme angeschafft, kompatibel gehalten und gepflegt werden.
  • Jede Nutzung der Karte muss einzeln kontrolliert, dokumentiert und genehmigt werden.
  • Lastschriftverfahren und viele Überweisungen (z.B. Strom, Gas, Vereinsbeiträge) erfordern individuelle Freigaben.
  • Der Handel in Selm ist gezwungen, diese Karte samt Gebühren anzunehmen, was besonders kleine und günstige Einkaufsmöglichkeiten (Flohmarkt, Second Hand) ausschließt, da Bargeldauszahlungen stark begrenzt sind (maximal 50 Euro monatlich).

Die Landesregierung NRW stellt für 2025 etwa 12 Millionen Euro allein für die Einführung und Verwaltung der Karte bereit, ohne Leistungen an die Berechtigten selbst. Die Kommunen tragen weiterhin die Personalkosten und müssen sämtliche Ausgaben vorfinanzieren.

In Selm verfügen die betroffenen Personen bereits über Girokonten, was eine absurde Situation schafft: Die Leistungen werden zunächst auf die Bezahlkarte überwiesen, anschließend wiederum auf das Girokonto transferiert – ein unnötiger bürokratischer Schritt.

Insgesamt zeigen sich die Kommunen in NRW daher skeptisch gegenüber der Bezahlkarte und ihren praktischen Nutzen.

 

Basics zur "Bezahlkarte"- eher weniger als wirklich überzeugend

 

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