UWG Logo
Abriss der Lutherschule in Selm

Aktuelle Themen & Standpunkte

Antwort des Kreises Unna – Abriss der Lutherschule rechtmäßig

Mit Schreiben vom 25.08.2018 hat die UWG-Fraktion den Landrat des Kreises Unna um kommunalaufsichtliche Prüfung der Ratsentscheidung „Lutherschule“ gebeten (s. Standpunkte im August).

Inzwischen ist die Antwort eingegangen. Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke teilte in einem vierseitigen Schreiben mit, die Prüfung sei abgeschlossen und ein Widerruf der rechtmäßig erteilten und bestandskräftigen Abbruchgenehmigung gegenüber der UKBS als Grundstückseigentümerin, sei nach den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensrechtes nicht möglich.

Diese rechtliche Verpflichtung sei damit auch als „Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens“ anzusehen.

Die Verpflichtung bestehe gegenüber der UKBS deshalb, weil durch den Bürgermeister auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 05.07.2018 verbindlich erklärt worden sei, dass die kaufvertraglichen Verpflichtungen um (Teil)Erhalt des Gebäudes von der Grundstückseigentümerin nicht mehr eingehalten werden müsse.

Abschließend ging der Kreisdirektor nach darauf ein, dass mit dem Abriss der Fassade der Lutherschule dem zulässigen Bürgerbegehren die Grundlage entzogen wurde und aufgrund der eingetretenen Unmöglichkeit ein Bürgerentscheid nun gegenstandslos und infolgedessen unzulässig geworden sei.

Navi­gation