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Bericht von Maria Lipke zur Sondersitzung des Rates der Stadt Selm

In einer Sondersitzung des Rates der Stadt Selm musste ein neues Verfahren zur Vergabe der Wasserkonzession eingeleitet werde. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit mit Gelsenwasser, der schließlich in 2018 vor dem OLG Düsseldorf vorerst endete. Das OLG hatte die Herausgabe des Wassernetzes abgelehnt.

Durch diese absolut neue Rechtsauffassung, und weil sich die Stadt schon seit 2009, also seit Auslauf des alten Konzessionsvertrages, in einem rechtsfreien Raum befindet, sah sich der Rat der Stadt Selm gezwungen, ein Konzessionsverfahren durch eine europaweite Ausschreibung einzuleiten.

Dieses wurde im Stadtrat mit einer Gegenstimme beschlossen.

Da die UWG-Fraktion bereits seit Jahren die Rekommunalisierung des Energiemarktes fordert und die Sache immer unterstützt hat, stimmte auch die UWG-Fraktion geschlossen für die Durchführung eines neuen Konzessionsverfahrens zum Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages.

Die Sondersitzung des Rates der Stadt Selm bekam zusätzliche Aktualität durch Tagesordnungspunkte, die sich auf das durchgeführte Bürgerbegehren zum Erhalt der Fassade der Lutherschule bezogen:

Da wurde nach langer Diskussion zwar das Bürgerbegehren als zulässig angenommen, schließlich war es formal richtig und mit den nötigen Unterschriften versehen.

Aber: dann ein Bild aus dem Tollhaus: Egal ob dem Bürgerbegehren entsprochen, oder nicht entsprochen wäre: Die Verwaltung teilte mit: „Die zwischenzeitlich rechtmäßig erteilte Abbruchgenehmigung behält jedoch in jedem Fall ihre Bestandskraft“

SPD, CDU und die Linken entsprachen somit dem Bürgerbegehren nicht und blieben bei der Aufhebung der Verpflichtung, die Fassade zu erhalten.

Was das bedeutet ist an Absurdität nicht zu toppen: „Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen“, dieses verlangt die Gemeindeordnung.

Ein Bürgerentscheid also, in dem die Bürger aus Selm an die Wahlurne gerufen werden müssen, um zu entscheiden, ob sie dafür sind, dass der Ratsbeschluss, mit dem auf die Verpflichtung zum Erhalt des historischen Gebäudes der ehemaligen Lutherschule verzichtet wird, aufgehoben wird, obwohl das Gebäude in der Zwischenzeit längst abgerissen wurde?

Mein persönlicher Standpunkt:

Egal wie man zur Lutherschule steht!

Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Sozusagen ein Grundrecht auf kommunaler Ebene, das fast die einzige Chance ist, ein Anliegen durchzusetzen, oder eine Ratsentscheidung rückgängig zu machen. Dieses Grundrecht wird in diesem Fall mit dem Verwaltungsakt „Abbruchgenehmigung“ unterlaufen. Ob dieses rechtens ist, sei dahingestellt, bzw. muss hinterfragt werden und bevor das nicht eindeutig geklärt ist, müssen die Abbruchbagger ruhen!

Maria Lipke

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