UWG Logo

Aktuelle Themen & Standpunkte

Elternbeiträge für Tageseinrichtungen

Elternbeiträge für Tageseinrichtungen können neuerdings steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, dadurch kommt es zu einer Einkommensminimierung bei der Eingruppierung. Das will die Stadt Selm verhindern, indem in einer neuen Satzung diese Werbungskosten ausgeschlossen werden sollen.
Die UWG-Fraktion hat dazu einen Antrag für die Juni-Ratssitzung gestellt:

Antrag an den Rat der Stadt Selm zur Ratssitzung am 25.06.09
Drucksachen 2009/059 und 2009/058

Sehr geehrter Herr Hußmann!
Hiermit beantragt die UWG-Fraktion obige Drucksachen, die Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen und offener Ganztagsgrundschule in der vorgelegten Form nicht zu ändern.
Begründung:
Als UWG-Fraktion haben wir obige Satzungen nicht mitgetragen und sind daher selbstverständlich nicht bereit, eine weitere Verschlechterung zu beschließen.
Zu obigen Vorlagen erlauben wir uns folgende Anmerkungen:
Mit einem Maßnahmebündel zur Stützung der schwachen Konjunktur (Konjunkturpaket I) hat die Bundesregierung Ende des letzten Jahres auch zahlreiche Steuerentlastungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
Dazu gehört, dass Elternbeiträge für Tageseinrichtungen ab dem 01.01.09 steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Selbstverständlich war dem Gesetzgeber bekannt, dass es dadurch zu einer Einkommensminimierung kommt, die zu einer geänderten Eingruppierung bei der Beitrageszahlung des Kindergartens führen kann.
Diese Ersparnis für Eltern ist also vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Durch die vorgeschlagene Änderung wird jedoch dieses familienpolitische Ansinnen durch die Stadt Selm unterlaufen.
Mit freundlichen Grüßen

Maria Lipke
PS: Wir halten übrigens eine Anpassung der Beitragsklassen OGGS und Kibitz, als Aufgabe der Verwaltung, für unbedingt erforderlich.

Navi­gation