UWG Logo

Aktuelle Themen & Standpunkte

Investitionsförderungsgesetzes NRW, Cappenberg, Freibad

Die große Koalition hat ein zweites Konjunkturpaket aufgelegt. An dieser Entwicklung sollte nach Meinung der UWG-Fraktion der Ortsteil Cappenberg und das Freibad profitieren, deshalb gibt es einen Antrag an den Rat der Stadt Selm….weiter

Betreff: Maßnahmen um Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes NRW

Sehr geehrter Herr Hußmann,
hiermit beantragt die UWG-Fraktion, der Rat der Stadt möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zu erarbeiten um aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II zu erreichen, dass

1. im Ortsteil Cappenberg eine Gymnastik- bzw. Sporthalle entsteht (Mehrzweckraum),
2. im Ortsteil Cappenberg eine gesicherte Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) sichergestellt werden kann.
3. das Freibad mit einer Solaranlage zur Wassererwärmung ausgestattet
wird.

Begründung:
Im Konjunkturprogramm II von Bund und Ländern besteht die Chance, die überfälligen Sanierungen an Schulen und Bildungseinrichtungen mit der notwendigen baulichen und pädagogischen Erneuerung zu verbinden.
Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind für die kommunale Daseinsvorsorge dabei am sinnvollsten. Man sollte das Geld nicht nur für Wärmedämmung oder Beschattungsanlagen ausgeben.

Zu 1:
Cappenberg hat keine Sporthalle und es gibt keine Möglichkeit, um Hallensport zu betreiben. Aus Kostengründen wurde diese an sich notwendige Maßnahme nicht in das Investitionsprogramm der Stadt aufgenommen, sodass das Kriterium „Zusätzlichkeit“ erfüllt ist.
Es sollte ein Halle, oder ein Mehrzweckraum geplant werden, die eine Mehrfachnutzung für Schule, Kindergarten, den Sportvereinen, und VHS, Fabi etc. zulässt.
Dies könnte in Zusammenhang mit Grün-Schwarz-Cappenberg, mit der Schule evtl. mit dem geplanten Neubau des Feuerwehrhauses oder auch mit dem Kindergarten erfolgen.
Durch entsprechende Übertragungen könnte so auch sichergestellt werden, dass zukünftige Haushalte der Stadt nicht belastet werden.

Zu 2:
Besonders im Ortsteil Cappenberg entspricht die Kindergartensituation nicht mehr den künftigen Anforderungen und von Seiten des Trägers ist ein Umbau geplant. Sobald der geburtenstarke Jahrgang 2007 das Kindergartenalter erreicht, dürfte es sogar für den Rechtsanspruch für Dreijährige auf einen Kindergartenplatz in Cappenberg eng werden und Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren werden gar nicht mehr angeboten werden können.
Es muss also dringend Abhilfe geschaffen werden. Die Verwaltung sollte in Absprache mit dem Kindergarten St. Johannes ein Konzept, bzw. einen Bedarfsplan speziell für Cappenberg entwickeln, dass auch den zukünftigen Bedürfnissen (ab 2010 Rechtsanspruch für Zweijährige) entspricht.
Mittel für solche Investitionen sind ausdrücklich im Konjunkturpaket vorgesehen und diese Investition ist für die Stadt besser als eine Flut von Klagen von Eltern auf einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

Zu 3:
Das Freibad würde bei einer Erwärmung der Wassertemperatur enorm an Attraktivität gewinnen. Dadurch werden sich die Besucherzahlen erhöhen, sodass diese Investition keine Belastung des Haushaltes nach sich ziehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Lipke

Navi­gation