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Rat, LEP

Wichtigster Tagesordnungspunkt in der Juli-Ratssitzung war die Stellungnahme der Stadt Selm zur Änderung des Landesentwicklungplanes NRW-Energieversorgung.
Grund der Änderung war das Urteil des OVG Münster, das den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das neue EON-Kohlekraftwerk für unwirksam erklärte.
Die UWG wollte erreichen, dass die nachträgliche Legalisierung abgelehnt wurde. Diese Forderung, sowie die Ablehnung des Entwurfes und die Punkte vier und fünf lehnte der Rat als „politische Forderung“ mehrheitlich ab

Dennoch konnten wir mit einem Antrag erreichen, dass der Punkt zwei komplett in die Stellungnahme aufgenommen wurde. Unser Antrag:

Sehr geehrter Herr Löhr!
Zur obigen Sitzungsvorlage schlägt die UWG-Fraktion folgenden, weitergehenden Beschlussvorschlag vor, der in eine Stellungnahme der Stadt Aufnahme finden sollte:
1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein Westfalen Energieversorgung wird abgelehnt.

2. Die Stadt Selm erhebt Bedenken gegen die planerische Festschreibung der bestehenden bzw. genehmigten Kraftwerke in ihrer unmittelbaren Umgebung in Lünen, Werne, Bergkamen und Datteln. Die Konzentration der Kraftwerksstandorte in dieser Region führt zu einer Verfestigung der Belastungen im Selmer Stadtgebiet.
Deshalb fordert die Stadt Selm,

• dass ein Raumordnungsverfahren eingeleitet wird, in dem nicht jedes industrielle Großprojekt isoliert, sondern in einem raumordnerischen Gesamtzusammenhang mit bestehenden und neuen industriellen Anlagen bewertet werden muss.
• dass in NRW die Stromversorgung dezentralisiert wird und der Bau von fossil betriebenen Großkraftwerken ohne Kraft-Wärme-Koppelung verhindert wird.
• dass im Kreis Unna, aufgrund der Altkraftwerke, der im Bau befindlichen Kraftwerke und aufgrund der immens hohen CO² Bilanz des Kreises Unna keine weiteren Kraftwerke auf Basis fossiler Brennstoffe gebaut werden dürfen. (s. CO² Bilanz des Kreises Unna 4/2009).
• dass NRW einen LEP aufstellt, der die Bemühungen der Bundesregierung, die internationalen Klimaschutzverpflichtungen zu erfüllen, unterstützt und konsequent auf erneuerbare Energien setzt.

3. Die nachträgliche Änderung des LEP zur Legalisierung des EON- Kohlekraftwerkes Datteln wird abgelehnt.

4. Die Stadt Selm versagte das nachbarschaftliche Einvernehmen zum Bau des Trianel-Kraftwerkes in Lünen

5. Als Stadt an der Lippe fordert die Stadt Selm,
dass zusätzliche und vermeidbare Einleitungen in die Lippe verhindert werden.

6. Bei der Stilllegung eines Kraftwerkes muss die Standorteignung dieses Bereichs erneut detailliert geprüft werden. Eine automatische Festschreibung eines Standortes wird abgelehnt.

7. Die unter Pkt. 2.5 (neue zeichnerische Darstellung, Teil C der Kraftwerksstandorte dargestellte Karte im Maßstab 1.1000.000 ist zu ungenau. Eine detaillierte Standortabgrenzung und– bewertung ist nicht möglich. Die Karte sollte im Maßstab und der Darstellung dem LEP Stand, 1995 entsprechen.

Begründung:

Zu 1. und 2.
Deutschland ist ein Industrieland und dies soll auch so bleiben. Die Stadt Selm wendet sich allein gegen die Konzentration der Kohlekraftwerke in ihrer unmittelbaren Umgebung. Die Stadt Selm ist nämlich von der beabsichtigten LEP-Änderung besonders betroffen, weil sie bereits von einer hohen Dichte von industriellen Großanlagen der direkten Nachbarstädte Werne, Lünen und Datteln umzingelt ist. Durch den LEP-Entwurf sollen diese Standorte, sowie weitere in Dortmund, auf Dauer für Großemittenten gesichert werden. Hinzu kommt unmittelbar an der westlichen Stadtgrenze Selms das Kraftwerksvorhaben Datteln IV. An der südlichen Stadtgrenze Selms baut Trianel das Steinkohlekraftwerk Lünen. Ein zweites Kraftwerksprojekt in Lünen wird von Evonik betrieben und soll nach Pressebereichten demnächst ins Genehmigungsverfahren gehen. Aus jeder Windrichtung werden folglich zusätzliche Umweltbelastungen auf die Stadt Selm zukommen
Selm wird damit umringt von industriellen Großkraftwerken mit Hochhaus hohen Kühltürmen, Kesselhäusern und Kilometer langen Kühlturmschwaden, die das lokale Klima beeinflussen. Hinzu kommen enorme Mengen an Schadstoffemissionen. , und dieses, obwohl der Kreis Unna und die Nachbarstädte des Kreises Recklinghausen bereits heute ihren Beitrag zur Stromversorgung Europas nicht nur geleistet, sondern sogar übererfüllt haben.

Angesichts einer derartigen Konzentration von Kraftwerken, rings um Selm, erscheint es fraglich, ob die Stadt ihr über Jahrzehnte erarbeitetes Image
„Stadt mit Freiraum“ künftig erhalten kann.
Mangels Alternativen und der angespannten Haushaltslage könnte die Umsetzung des Planentwurfs zum Perspektivenverlust und letztlich zur Existenzbedrohung Selms werden.
Das ist umso beachtlicher, als die Verfasser des Planentwurfes es nicht einmal für notwendig erachtet haben, sich mit den Auswirkungen bestehender Kraftwerksstandorte zu befassen. Diese werden als Vorbelastung und damit als
„unbeachtlich“ bezeichnet.
Die beabsichtigte Änderung des LEP NRW wird außerdem den Anforderungen einer umwelt- und klimaverträglichen Energieplanung nicht gerecht. Die Ausrichtung zu einer nachhaltigen effizienteren Energieversorgung wird zwar im Plan begrüßt, jedoch wird diese Zielsetzung nicht bzw. nur unzureichend umgesetzt.
Die Festlegung der Standorte ist nicht in Absprache mit den betroffenen Standortkommunen und den Nachbarkommunen erfolgt. (s.auch Sitzungsvorlage Nr. 088/10 des Kreises Unna)
Großkraftwerke sind raumbedeutsame Vorhaben und müssen in einem raumordnerischen Gesamtzusammenhang mit bestehenden und neuen industriellen Anlagen bewertet werden. Diese raumordnerische Gesamtschaft sieht der neue LEP nicht vor.

Zu 3:
Am 03.092009 erklärte das OVG Münster den neuen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Datteln für das EON-Kohlekraftwerk Block 4 in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam. Am 16.03.2010 wurde das Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rechtskräftig.
Eine nachträgliche Legalisierung durch eine Änderung des LEP lehnt die Stadt Selm, auch aus Gründen des Natur- Gewässer- und Klimaschutzes sowie der Ortsbildpflege ab. Auf Bebauungspläne, Entwicklungspläne, Gesetze, müssen sich Bürger und Kommunen verlassen können.

Zu 5:
Altkraftwerke leiten ihre Kühlturm-Abschlämmwässer in die Lippe. Auch die Einleitung von Grubenwasser ist unverzichtbar. Weitere zusätzliche, vermeidbare Einleitungen in die Lippe sollten verhindert werden. (s. EU-Wasserrichtlinie).

Mit freundlichen Grüßen
Maria Lipke

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