Stellungnahme der UWG-Fraktion zur beabsichtigten Neuauflage der Bebauungspläne im Bereich des Industrie- und Gewerbegebiets Bork (Bericht der RN vom 13.11.2004)
„Bebauungspläne in Bork, erneut mit heißer Nadel genäht!“
Am Samstag mußten wir Ratsmitglieder zuerst der Presse entnehmen, dass die Stadt einen neuen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet am Dieselweg“ aufstellen lassen will und dass dieser Vorschlag bereits am 18.11.2004 in der Sitzung des Wirtschafts- und beschäftigungsausschusses beraten werden soll. Die entsprechende Einladung erreichte uns Samstagmittag. Der Vorsitzende des Ausschusses, Horst Michalke, lud unter Nichteinhaltung der Ladungsfrist zur Sitzung ein.
Bei Ausarbeitung der Ratsvorlage war dann schnell festzustellen, dass dieser neue Bebauungsplan die gleichen planerischen Festsetzungen verfolgt, wie der Bebauungsplan „Gewerbe-und Mischgebiet Bork“, den das Oberverwaltungsgericht als mangelhaft bewertet hat.
Entweder hat die Verwaltung die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht gelesen, einfach nicht verstanden, oder will sie schlichtweg ignorieren.
Das Gericht hatte nämlich dem Bebauungsplan „erhebliche Mängel“ bescheinigt. Erhebliche Mängel können aber nicht durch ein ergänzendes Verfahren oder durch einen anderen Namen behoben werden.
Das geforderte und inzwischen von der Stadt in Auftrag gegebene „Schallgutachten“ liegt noch nicht vor, aber schon jetzt werden CDU und SPD für dieses Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen, der sich von dem gerichtlich beanstandeten Plan nur durch eine andere Bezeichnung unterscheidet.
Da das OVG ausserdem kritisch den Ausschluß von Einzelhandelsverkaufsflächen im Gewerbe- und Mischgebiet bewertet hat, steht als weiterer Tagesordnungspunkt der Verzicht auf diesen Ausschluß im gesamten Industriegebiet von Bork an.
Das bedeutet, man macht es sich einfach.
Um das Mischgebiet zu retten, soll das bisher verfolgte Planungsziel, im gesamten Industrie- und Gewerbegebiet Bork die Errichtung zentrenschädlicher Einzelhandelsbetriebe zu verhindern, aufgegeben werden. Da das Gericht den Ausschluß von Vergnügungsstätten genau so beanstandet hat, fehlt nur noch, dass CDU und SPD
auch noch den Ausschluß solcher Betriebe zu Grabe tragen wollen, sodass nicht nur große Einzelhandelsketten, sondern auch Spielhallen dort errichtet werden können.
Über die Alternative, nämlich im Gewerbegebiet an der Werner Straße eine Mischnutzung zuzulassen und die Borker Fläche als Frischluftschneise zu erhalten, wird nicht nachgedacht. In Selm werden nämlich voll erschlossene Gewerbegrundstücke wie sauer Bier angeboten, jeder der Interesse zeigt, kann hochsubventionierte Grundstücke erwerben, und bei den Interessenten geht meistens Quantität vor Qualität.
Maria Lipke, Fraktionsvorsitzende