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Stärkungspakt Stadtfinanzen

Die Landesregierung NRW hat den Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung für Kommunen vorgelegt. Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ setzt zunächst bei den Kommunen im Lande an, die bereits überschuldet sind, dazu gehört auch Selm.
Eine finanzielle Hilfe, die mehr als überfällig ist, aber den Kommunen viel abverlangt. Die UWG-Fraktion hat zum Stärkungspakt einen Standpunkt:

Die finanzielle Lage der Kommunen ist seit Jahren schlecht. Gründe dafür sind vielseitig und in Städten wie Selm nicht hausgemacht: Soziallasten, Jugendhilfe und Zahlungen an den Fonds deutscher Einheit, bewirken in erster Linie die enormen Schulden.
Anders als die Vorgängerregierung will die rot-grüne Landesregierung endlich Kommunen wie Selm aus der Klemme helfen. Ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings scheint dieser Entwurf des Stärkungpaktgesetzes mit der heißen Nadel gestrickt und die Hilfe gibt es nicht umsonst. Selm kann nicht einmal entscheiden, ob sie die Unterstützung annehmen will oder nicht. Die Stadt ist zur Teilnahme zwangsverpflichtet. Pflichtbeteiligung, Kürzungsauflagen und Zwangsmaßnahmen, Forderungen des Haushaltsausgleichs, und eine Bürgerbeteiligung die zu finanziellen Verwerfungen bei der Bevölkerung führen wird, sind die Kernforderungen des Gesetzentwurfes. Und wenn’s denn nicht so läuft wie gewünscht, schickt das zuständige Düsseldorfer Ministerium für Inneres und Kommunales einen „Berater“. Der trifft dann anstelle des Stadtrates die notwendigen Entscheidungen. Somit wird der Entwurf zu einem Gesetz, das die kommunale Selbstverwaltung der Städte de facto abschafft.
Arme aber auch reichere Städte werden unter Staatsaufsicht stehen und keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten haben. Das kommt einem Verfassungsbruch nahe.

Es werden sparsame Städte bestraft, die städtisches Tafelsilber bereits verkauft haben, während andere Städte immer noch Geld zum Fenster rauswerfen.
Zum Beispiel Duisburg: In der überschuldeten Stadt wurden mal eben 500 000 Euro für ein umstrittenes Rechtsgutachten hingeblättert, um dem OB von jeglicher Mitverantwortung bei der Loveparade-Katastrophe freizusprechen.
Städte wie Selm werden bestraft, denn Basisjahr für die Ermittlung der Bedürftigkeit ist das Haushaltsjahr 2010. Alle Anstrengungen, die Selm also schon durch die Haushaltskonsolidierung durch Berater Michael Mutter und alle früheren Eigenanstrengungen, Steuererhöhungen, Gebührenerhöhungen, Benutzungsgebühren und Kürzungen bei Vereinen und Organisationen und besonders die Reduzierung des Personalaufwandes der vergangenen Jahre, alle diese Konsolidierungsvolumen werden bei der Berechnung der Bedürftigkeit außer acht gelassen. Man geht von den Zahlen 2010 aus. Das Gesetz beloht diejenigen, die sich im Vertrauen auf Landeshilfe nicht selbst angestrengt haben und ignoriert alle Konsolidierungsmaßnahmen der Jahre davor.

Maria Lipke
Fraktionsvorsitzende

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