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Einwendungen Kreuzkamp-West

Fristgemäß erhob die UWG-Fraktion gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes 34 Kreuzkamp West folgende Einwendungen:

1. Niederschlagswasser:
Die Stadt hat in Wahrnehmung ihrer Abwasserbeseitigung die Pflicht vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Dieses soll ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit möglich gemacht werden.
Beim Baugebiet Kreuzkamp 34 „Kreuzkamp-West“ soll das Niederschlagswasser über Gräben und flache Mulden in vorhandene offene Gräben des Hüttenbach-Systems abgeleitet werden.
Ein Nachweis über die Funktionstüchtigkeit dieser flachen Gräben erfolgte bisher nicht.
Ein Teil des Niederschlagswassers soll in das Rückhaltebecken Kreuzkamp-Ost eingeleitet werden.
Dieses Rückhaltebecken wurde jedoch für die Bedürfnisse des Bebauungsplanes 25 „Am Kreuzkamp“ gebaut. Hier bestehen große Zweifel, ob die Kapazität dieses RRB zukünftig ausreichen wird.
Der Frühling und der Sommer 2014 haben uns mit Sturm, Starkregen und Überflutungen gezeigt, dass wir mit den Durchschnittswerten der letzten Jahre nicht mehr rechnen dürfen. Im Juli 2014 hatten wir ein Regenereignis von
122 l/m², in Münster waren es sogar 220 lm².
Diese Starkregenereignisse werden uns laut Prognose der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in den nächsten 20-30 Jahren 10 bis 20 mal häufiger treffen als bisher.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat die Niederschlagsmenge als Jahressumme für unsere Region folgend dargestellt: Betrug dieser Wert von 1951 – 2000 etwa
600 – 800 mm/a, so sieht das Szenario für die Jahre 2046 – 2055
ca. 800 – 1000 mm/a vor.
Die Gutachter des Bebauungsplans „Kreuzkamp West“ dagegen rechnen mit gemittelten Daten aus den Jahren 1981 – 2010. Sie gehen davon aus, dass bei länger anhaltenden Regenfällen von einem Anstieg des Grundwassers um mehrere Dezimeter, partiell bis zur Geländeoberfläche, ausgegangen werden soll.
Bei der jetzigen Nutzung der Fläche als Acker- und Weideland kann man diese Berechnung hinnehmen. Die 4,1 ha große Fläche des Bebauungsplanes soll jedoch mit 16.800m² versiegelter Fläche einschließlich Straßen und Wege bebaut werden, wobei die öffentlichen und privaten Grünflächen nicht der Regenrückhaltung dienen sollen.
U. E stellt sich somit die jetzige Planung der Niederschlagswasserbeseitigung besonders im NO des Baugebietes als reines Wunschdenken dar. Ein Nachweis über die Beseitigung des Niederschlags fehlt gänzlich. Auch die Empfehlungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) zukünftig mit höheren Niederschlagswerten zu rechnen und bei allen neuen Bebauungsplänen zu berücksichtigen, werden im Bebauungsplan 34 gänzlich ignoriert.
Des Weiteren bitten wir zu berücksichtigen, dass es bei einer stärkeren Vernässung des Gebietes zu Schäden an der Bahntrasse kommen kann und die Bahnlinie durch Gefahrguttransporte stark frequentiert wird. Nässeschäden im Bereich des Durchlasses zum Hüttenbach, in Höhe der Hausnummer Kreuzkamp 24 sind bereits jetzt erkennbar und bei einer Gewässerschau des Kreises Unna dokumentiert.
Wegen der Gefährdung für die Bevölkerung ist eine Beurteilung der Deutschen Bahn somit unerlässlich und muss zwingend eingeholt werden.

2. Schmutzwasser:
Die Schmutzwasserbeseitigung der Dreiecksfläche im NW soll mit einem Pumpwerk und Druckrohrleitungen erfolgen. Diese Maßnahme ist aufwendig und teuer. Unterhaltungs- Betriebs- und Wartungskosten werden durch die Abwasserbeseitigung von allen Einwohnern Selm bezahlt. In einem Selmer Neubaugebiet wurde eine derartige kostenintensive Maßnahme von daher noch nie gebaut.
Hier fordern wir Nachhaltigkeit und Kostenbewusstsein statt teurer Vorzeigeprojekte, d.h. auf die Bebauung dieser Dreiecksfläche im NW sollte auf jeden Fall verzichtet werden.

3. Naturdenkmal
Das Naturdenkmal 17 „alte Eiche“ darf nicht einem privaten Grundstück zugeteilt werden. Auch wenn Pflege- Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen des Baumes gewährleistet sein sollten. Die Wurzelbildung kann bei Bebauung den Fundamentbereich schaden. Auch genehmigungsfreie Überbauungen schaden den Baumwurzeln.

Fazit:
Die Niederschlagsprognosen der Gutachter und die daraus resultierende Abwasserbeseitigung zweifeln wir an, wir erwarten, dass diese Prognosen unter den vorgenannten Aspekten überprüft werden.
Die Dreiecksfläche im NW ist absolut unwirtschaftlich und sollte als Bauland nicht weiter verfolgt werden.
In Selm gibt es keine Baumschutzsatzung , deshalb sollten diese alten Eichen, die als Naturdenkmal geschützt sind, einen besonderen Schutz erhalten.
Auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesumweltministerium derzeit einen „Aktionsplan Flächenschutz“ erarbeitet, der von den Kommunen Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauches verlangt, sollte man im Zweifelsfalle auf die Ausweitung des Baugebietes in Gänze verzichten.

Wir möchten Sie bitten, unsere oben aufgeführten Bedenken zu berücksichtigen und erwarten eine Stellungnahme, eine Erörterung und eine Beantwortung dieser Stellungnahme im weiteren Verfahren.
Wir halten uns offen, weitere Stellungnahmen einzureichen und im Laufe des Verfahrens neue Erkenntnis einzubringen.

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