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Grundschulkinder von Bork nach Cappenberg (und umgekehrt)

Nun ist es amtlich: 6 Grundschulkinder aus Bork sollen die Grundschule in Cappenberg besuchen. Grund für die UWG-Fraktion, einen erneuten Versuch zu starten, um dieses zu verhindern. Dazu ein Antrag für die Juni Ratssitzung:

Betreff: Antrag an den Rat der Stadt Selm zur Ratssitzung am 25.06.09

Sehr geehrter Herr Hußmann,

Hiermit beantragt die UWG-Fraktion der Rat der Stadt möge folgendes beschließen:
Es wird sichergestellt, dass keine Grundschulkinder aus Bork in Cappenberg und keine Grundschulkinder aus Cappenberg in Bork unterrichtet werden müssen.
Die Hasseler Schule wird solange als Schulgebäude genutzt, bis die Klassenräume in Bork ausreichen, um alle Borker Kinder zu unterrichten. (Ohne Ausnutzung von Räumen der Hauptschule, des Ballettraumes und der Aula)
Begründung:
Am 29.03.2007 hat der Rat der Stadt Selm beschlossen, dass die Grundschule in Cappenberg zum 1.8.2009 ihre Selbstständigkeit verliert, dass die Grundschule in Hassel ab dem 1.8.2008 keine Kinder mehr aufnehmen und 2010 ganz geschlossen werden soll. Begründet wurde diese Entscheidung mit Qualitätssicherung, Standardverbesserung und Schülerrückgang. Finanzielle Gründe wurden ausdrücklich verneint.
Inzwischen hat sich einiges verändert, damals ging man von durchschnittlich
50 Kindern pro Schuljahr in Bork aus. Jetzt hat sich, wahrscheinlich aufgrund des Baugebietes Nierfeld, diese Zahl jährlich auf durchschnittlich 63 Schüler erhöht. Es steht jetzt schon fest, dass bis 2014/2015 in Bork drei Klassen nötig sein werden. Die Grundschule auf den Äckern ist jedoch zweizügig. Zum Schuljahr 2008/2009 hat man entsprechend reagiert und in Hassel, trotz des oben aufgeführten Ratsbeschlusses, erneut eingeschult (s. Vorlage 2008/037). Dieses Verfahren muss solange eingehalten werden, bis es die Schülerzahlen erlauben, alle Borker Kinder in der Grundschule auf den Äckern aufzunehmen, ohne dass der Ballettraum oder die Aula aufgegeben werden müssen. Diese Räume sind wichtig für ein hochwertiges und wettbewerbsfähiges Bildungsangebot und entsprechend im Übrigen nicht den Raumanforderungen für einen Klassenraum.
In der damaligen Schuldiskussion wurde übereinstimmend von CDU und SPD versprochen, dass keine Grundschulkinder von Bork nach Cappenberg und von Cappenberg nach Bork fahren werden müssen. Ein Versprechen dass aufgrund der damaligen Schülerzahlen realistisch schien!
Dieses Versprechen kann jedoch von der Schulleitung, Verwaltung und der Schulaufsicht aufgrund der neue3n Schülerzahlen nicht umgesetzt werden. Weil die Grundschule Cappenberg ihre Selbstständigkeit verloren hat und Teilstandort der Borker Schule geworden ist, müssen die Klassenstärken angepasst werden. Dieses bedeutet, dass zukünftig Jahr für Jahr ca. 10 Kinder aus Bork nach Cappenberg transportiert werden müssten. Im Schuljahr 2013/2014 stellt sich die Situation anders herum dar. Weil in Cappenberg 32 Kinder im Geburtszeitraum vom 1.11.06 bis zum 31.12.07 geboren wurden, müssen dann 9 Kinder aus Cappenberg in Bork unterrichtet werden.
Diese Situation ist nicht hinnehmbar und kann verhindert werden. Grundschulkinder müssen eine wohnortnahme Beschulung erhalten. Dieses stärkt den sozialen Zusammenhalt vor Ort und für die Kommune ist es eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge. Schule ist in vielfältiger Weise mit dem lokalen Umfeld verknüpft. Die Schule als Infrastruktureinrichtung ist eng mit dem Geschehen im Ortsteil verknüpft. Ortsteil als Lebensraum und Lernort, der soziale Kontext in dem Kinder aufwachsen, wird als maßgeblich für den Bildungserfolg angesehen.
Mit der Aufrechterhaltung der Schule in Hassel kann man diesen Anforderungen gerecht werden den Grundschulkindern kurze Wege und kleinere Klassen ermöglichen. Für die Grundschule in Cappenberg müssen weiterhin individuelle Lösungen gefunden werden.
Wir sind gerne bereit, bereits jetzt nach diesen Lösungen, zum Wohle der Grundschulkinder, zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen

Maria Lipke

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