Die Umgestaltung des Kriegerehrenmales in Selm ist abgeschlossen. Verschiedene Sponsoren aber auch anonyme Spender haben dazu beigetragen, dass ein Halogenstrahler das Ehrenmal erstrahlen läßt. Die Ruhr-Nachrichten teilten mit die Stromkosten zahle VEW.
Im Kulturausschuss teilte dann die Bürgermeisterin mit, dass diese Berichterstattung falsch sei und RWE, nicht VEW lediglich das Stromkabel bezahle und die Stromkosten über die Straßenbeleuchtung abgerechnet würden.
Selm hatte sogar einen anonymen Spender.
Im Protokoll des Kulturausschusses kam dann die nächste Variante:
Da hieß es dann: Frau Coenen erläuterte, dass Kosten für Kabel und Beleuchtung von der RWE übernommen werden.
Beim Ausdruck „Beleuchtung“ ist es bis heute geblieben,
wer mag da noch durchblicken, was damit gemeint ist und wer was gesponsert hat?
Grund genug für eine Anfrage des sachkundigen Bürgers der UWG Peter Sowislo in der Sitzung des Ausschusses für Schule Kultur und Sport im Mai 2003: Handeln die Verwaltung und die Bürgermeisterin beim Umgang mit den benannten und nicht benannten Sponsoren im Einklang mit dem Innenministererlass „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“?
Ergebnis: Die Verwaltung kannte den Erlass nicht! Die CDU reagierte verschnupft und sprach von einer Rufschädigung der Bürgermeisterin.
Peter Sowislo antwortete mit einem Leserbrief:
Leserbrief zum Thema „Korruptionserlaß“:
Es wird wieder einmal deutlich, dass die UWG Selm ein heißes Eisen in der Kommunalpolitik aufgegriffen hat.
Die stärkste Fraktion und allein entscheidende Macht im Rat stellt sich hinter die Bürgermeisterin und dieses offensichtlich, ohne sich eingehend mit dem Runderlass des Innenministeriums, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesminister vom 12.4.1999, beschäftigt zu haben.
Unter Punkt 4 des Erlasses wird speziell das Sponsoring behandelt. Die UWG stellt die Wichtigkeit des Sponsorings in der jüngsten Vergangenheit und in der allernächsten Zukunft fest. Die Kassen sind leer und werden sich in absehbarer Zeit nicht füllen.
Die UWG will die Unterstützungsfreudigkeit der Bürger und Unternehmen (Sponsoren) nicht brechen oder verhindern. Ziel ist es, das Handeln der Verwaltung für die Bürger transparent zu machen und ihn über anfallende Folgekosten des Sponsorings umfassen aufzuklären.
Auszugsweise Inhalte des Erlasses: „Sponsoring muss für die Öffentlichkeit erkennbar sein. Vollständige Transparenz über Umfang, die Art von Sponsoring und der Sponsoren ist zur Vermeidung des Verdachtes auf Befangenheit der öffentlichen Hand unentbehrlich.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Dienststellen sich bei ihren Aufgaben oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von den Interessen des Sponsors leiten lassen.
In Sponsoringverträgen sollen die Leistungen und Gegenleistungen genau benannt sein“.
Das Handeln der Verwaltung und der Bürgermeisterin muss sich nach den Leitsätzen dieses Erlasses richten und jeder Prüfung standhalten können.
Kommt es bei einer erlassgemäßen Prüfung des Sponsorings zum Ergebnis, dass sich Folgekosten auf den städtischen Haushalt und damit auf den Bürger auswirken, muss die Forderung nach erlassgemäßem Handeln im Vordergrund stehen und notfalls auf das Sponsoring verzichtet werden.
Es liegt der UWG fern, Rufschädigung zur Person der Frau Bürgermeisterin zu betreiben.
Peter Sowislo