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KiBiz

Presseerklärung der UWG-Fraktion zur Berichterstattung zum KiBiz

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) der CDU/FDP Landesregierung muss auf Vorschlag der Jugendämter durch den Rat vor Ort umgesetzt werden.
Das Gesetz zeigt sich dabei wenig familienfreundlich und den Kommunen werden deftige Beitragserhöhungen aufgebürdet.
Das Jugendamt in Selm ist dabei bemüht, eine möglichst familienfreundliche Satzung zu erarbeiten, ohne dabei die kommunale Finanzlage aus dem Auge zu verlieren.
Als politische Zielrichtung wurde somit auch die Beitragsfreiheit für Geringverdienende erweitert, so dass künftig ca. 1/3 aller Kinder eine Tageseinrichtung ohne finanzielle Beteiligung der Eltern besuchen können.
Für die übrigen 2/3 der Kinder zeigt die neue Satzung nur augenscheinlich eine Entlastung.
So sollen höhere Einkommen stärker belastet werden und in Einzelfällen gibt es Beitragserhöhungen von bis zu 79%.
Zur Information der Eltern wurden die Einkommenstabellen bereits im Dezember veröffentlicht. In dieser Presseerklärung der Stadt (übrigens auch in den Vorbesprechungen mit den Fraktionen) wird dabei das Einkommen der Eltern als „steuerpflichtiges Einkommen“ bezeichnet.
Jetzt ist aber festzustellen, dass dieses steuerpflichtige Einkommen, wenig mit dem zu versteuernden Einkommen im Sinne des Steuergesetzes zu tun hat. Es handelt sich um ein „steuerpflichtiges Einkommen“ im Sinne der Kommunen, einem fiktiven Einkommensbegriff.
Gemeint ist aber die Summe der positiven Einkünfte, also das Bruttoeinkommen, abzüglich Werbungskosten. Auch der Kinderfreibetrag, der nach §32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes für jedes Kind gilt, wird nach dieser Satzung erst ab dem dritten Kind in Abzug gebracht.
Eine familienbezogene Unterstützung findet sich in dieser Satzung also nicht wieder. Dazu gehört auch, dass nur zweite und weitere Kinder beitragsfrei bleiben, wenn sie gleichzeitig die Einrichtung besuchen.
Die UWG fordert deshalb die Anerkennung der Kinderfreibeträge vom ersten Kind an, sowie Beitragsfreiheit für alle Geschwisterkinder. Eine generelle Beitragsfreiheit, wie sie Frau von der Leyen fordert, ist in NRW leider nicht durchzusetzen.
Es gibt aber auch in NRW den Trend großzügiger zu werden, auch in Nothaushaltsgemeinden. Gerade dort will man alle Kinder frühzeitig und ohne Beitragsschwellen in den Tageseinrichtungen sehen.
Die Kommunalfinanzen sind außerdem kaum durch überzogene Elternbeiträge zu retten.

Maria Lipke

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