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Hubert Seier

Aktuelle Themen & Standpunkte

Persönliche Stellungnahme von Dr. Hubert Seier

Aus Gründen der Transparenz gebe ich eine Stellungnahme ab, in der ich kurz auf meine Person eingehe, den Sachstand bezüglich der Abrechnungen erläutere und meine gesamten Einkünfte aus meinen politischen Mandaten darlege.

 

Zu meiner Person und meinem politischen Werdegang

Ich bin seit über 40 Jahren politisch aktiv und sehr engagiert unterwegs. Seit 1992 lebe ich mit meiner Familie sehr gern in Selm und seit 1996 bin ich Mitglied der UWG Selm. In der Wahlperiode 1999 – 2004 war ich sachkundiger Bürger im Bauausschuss. Seit 2004 bin ich Mitglied des Rates der Stadt Selm und war auch der Bürgermeister-Kandidat der UWG in den Jahren 2004 und 2009. Seit dem 01.01.2017 bin ich zudem Mitglied des Kreistages Unna und gleichzeitig weiterhin Mitglied des Rates der Stadt Selm. Ich setze mich besonders (oft auch in Opposition) für sozial-, familien-, bildungs- und umweltpolitische Themen ein.

Als selbständiger Unternehmensberater bin ich seit dem Jahre 2002 zunächst nebenberuflich (DSC GbR) und ab 2010 hauptberuflich als geschäftsführender Gesellschafter der DSC GmbH tätig. Vorher war ich über 20 Jahre Bereichsleiter in einem großen kommunalen Entsorgungsunternehmen in Dortmund.

 

Erläuterungen zu Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen

Für die politische Arbeit in den Kommunalparlamenten gibt es keinen Lohn, sondern Aufwandsentschädigungen. Für die Teilnahme an Gremien- und Fraktionssitzungen gibt es für Angestellte das Recht, Freistellungen des Arbeitgebers zu erlangen und für Selbständige das Recht, Versdienstausfallentschädigungen zu beantragen. Das alles ist in der Gemeindeordnung NRW, der EntschädigungsVO NRW sowie den Hauptsatzungen der Kommunen geregelt.

Für meine politischen Ämter erhalte ich Aufwandsentschädigungen und mache sowohl beim Kreis Unna als auch bei der Stadt Selm Verdienstausfall gemäß EntschädigungsVO NRW geltend. Nach entsprechender Bestätigung meines Steuerberaters mache ich einen Verdienstausfall von 50,00 € / Std. geltend (der Höchstsatz liegt bei 84 €). Die Regelungen und Anforderungen zu den besagten Abrechnungen sind in Unna und in Selm sehr unterschiedlich und auch nicht eindeutig geregelt. Das wird auch daran deutlich, dass aktuell  der Landrat externe Rechtsgutachten beauftragt hat, um Regelungen der Abrechnung von Verdienstausfällen ausarbeiten zu lassen. Der Kreisdirektor redet von „einer vielschichtigen juristischen Angelegenheit“ und möchte die gesamt Handhabe von Entschädigungen und Abrechnungsfragen neu ordnen und einen rechtssicheren Handlungsfaden erstellen und dann vom Kreistag beschließen lassen.

 

Meine persönlichen Abrechnungen

Es wurde mit dem Kreis Unna und der Stadt Selm für gemeinsame Fraktionssitzungen (UWG – Ratsfraktion sowie Teile der Kreistagsfraktion) mit dem jeweils vereinbarten Stundensatz getrennt abgerechnet. Es handelt sich in dieser Wahlperiode um 10 Std., in denen es zu zeitlichen Überschneidungen kam. Mir ist diese Thematik zum ersten Mal Mitte Januar dieses Jahres in einem Schreiben vom Kreis Unna und wenige Tage später durch ein ähnliches Schreiben der Stadt Selm bekannt gemacht worden. Es wurden selbstverständlich von Beginn an alle Einreichungen über Verdienstausfälle von der Stadt und vom Kreis geprüft und dann abgerechnet. Bisher konnten eventuelle Widersprüche bei meinen Einreichungen immer einvernehmlich geklärt werden.

Bei den besagten Zeiten handelt es sich um solche Fraktionssitzungen, die wir als UWG Selm zu gegebenen Anlässen zeitgleich mit den Fraktionsmitgliedern und sachkundigen Bürger:innen des Stadtrates Selm sowie des Kreistages Unna durchführen. So sind die zeitlichen Überschneidungen bei diesen Sitzungen zu erklären. Wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die Mehrheit der sachkundigen Bürger:innen sowohl im Stadtrat als auch im Kreistag mitarbeiten. Rein inhaltlich ist es deshalb sinnvoll, gemeinsame Sitzungen durchzuführen, um somit den Zeitaufwand für alle Beteiligten zu minimieren.

Die aktuell vorgetragene Bemängelung der zeitgleichen Abrechnung einiger Sitzungsstunden habe ich offensichtlich anders bewertet und bis Januar 2022 auch nicht als Fehler meinerseits gesehen. Da ich aber die Auffassung des Kreises und der Stadt im Nachhinein übernommen habe, zahlte ich sämtliche erhaltenen Entschädigungen alle bemängelten Abrechnungen seit 2017 bis heute umgehend, einvernehmlich und vollständig an die Stadt Selm und den Kreis Unna bereits zurück. Hierbei wurde auch die vorherige Wahlperiode von 2017 (Beginn meiner Kreistagstätigkeit) bis 2020 (Ende der Wahlperiode) berücksichtigt und zeitliche Überschneidungen von 60 Std. festgestellt.

 

Klage Hellweger Anzeiger gegen Stadt Selm

Ich habe bis zum bekannten Beschluss des VG Gelsenkirchen (HA gegen Stadt Selm) gegenüber der Presse die exakten Vergütungen nicht angegeben, weil meinem Verständnis nach meine Verdienstausfallzeiten mit entsprechender Vergütung gegenüber der Stadt und dem Kreis unter Datenschutzaspekten nicht zu veröffentlichen sind. Diese Daten tangieren essenzielle Persönlichkeitsrechte und lassen Rückschlüsse auf die berufliche, persönliche und finanzielle Gesamtsituation sowie auf zeitliche private Dispositionen zu. Dies sieht das VG Gelsenkirchen aber offensichtlich anders. Deshalb habe ich mich nun entschieden hier alle meine erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfälle (beispielhaft für das Jahr 2021) für die Öffentlichkeit anzugeben:

 

  1. Entschädigungen, die ich von der Stadt Selm im Jahre 2021 erhalten habe:

    1. Monatliche Pauschale 1.252 €
      (Ratsmitglied (313 €), Vorsitz Ausschuss Rechnungsprüfungsausschuss (313 €) und Fraktionsvorsitz (626 €)).

    2. Verdienstausfall im Jahre 2021 in Höhe von 9.950 €
      (durchschnittlich 829 € / Monat). Hiervon sind in der aktuellen Wahlperiode (November 2020 – März 2022) 10 h (500 €) doppelt abgerechnet und bereits zurückgezahlt worden.

    3. Sitzungsgeld 200,00 € / Sitzung für den Aufsichtsrat Stadtwerke Selm GmbH (5 Sitzungen) und der Selm Netz GmbH (2 Sitzungen). Dies ergibt 1.400 €.

       

  1. Entschädigungen, die ich vom Kreis Unna im Jahre 2021 erhalten habe:

    1. Monatliche Pauschale 1.365,90 € (KT Mitglied (412,30 €) und Fraktionsvorsitz ab Februar 2021 (953,60 €).

    2. Sitzungsgelder für Gremien, Ausschüsse, Fraktionssitzungen ohne Aufsichtsrat VBU (Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna) in Höhe von 1.780,80 €.

    3. Sitzungsgeld Aufsichtsrat VBU (5 Sitzungen) und Gesellschafterversammlung VBU (3 Sitzungen) 200 € / Sitzung. Dies ergibt 1.600,00 €. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates VBU eine jährliche Pauschale von 1.250 €.

    4. Verdienstausfall im Jahre 2021 in Höhe von 10.622,49 € (durchschnittlich 885 € / Monat). Hiervon sind in der aktuellen Wahlperiode 10 Std. (500 €) doppelt abgerechnet und bereits zurückgezahlt worden.

    5. Fahrtkosten 616,80 €.


Diese Entschädigungszahlungen von Kreis und Stadt stellen Brutto-Einnahmen dar und komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

Außerdem weise ich darauf hin, dass ich diese politische Arbeit (durchschnittlich  25 Std. / Woche) nur leisten kann, weil ich Kundenaufträge abgelehnt und die Betreuung langjähriger Kunden an Geschäftspartner abgetreten habe. Mein aktuelles Einkommen als Unternehmensberater ist dadurch von mehr als 100.000 € / Jahr auf 62.000 bis 84.000 € / Jahr (inklusive der Entschädigungen) abgesunken.

 

Schlussbemerkung

Zum Schluss möchte ich mich bei den Bürger:innen der Stadt Selm und des Kreises Unna für die fehlerhafte Abrechnung entschuldigen. Es war ein Fehler meinerseits und heute weiß ich, dass meine Abrechnungen nicht korrekt waren.

 

Selm, den 16.03.2022

gez. Dr. Hubert Seier

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